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   BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 29.81   

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BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 29.81 (https://dejure.org/1981,502)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1981 - 6 B 29.81 (https://dejure.org/1981,502)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1981 - 6 B 29.81 (https://dejure.org/1981,502)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Folgen eines Verstoßes gegen die formellen Anforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtssystematische Unterschiede zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und einer Revisionsbegründung - Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln in ...

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 29.81
    Das Erfordernis der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist nur dann gewahrt, wenn eine konkrete, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebende Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und der Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 14.02.1979 - 6 B 12.79

    Zulässigkeit der Umdeutung einer Rechtsmittelerklärung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 29.81
    Die Nichtzulassungsbeschwerde kann insoweit auch nicht in eine Revision umgedeutet werden; eine Rechtsmittelerklärung oder -begründung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist einer Umdeutung nicht zugänglich (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1979 - BVerwG 6 B 12.79 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 6 CB 90.79

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 29.81
    Soweit in der Beschwerdeschrift ein Verfahrensmangel des Verwaltungsgerichts (Verletzung der Aufklärungspflicht, § 86 Abs. 1 VwGO) gerügt wird, ist das Rechtsmittel unzulässig, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - BVerwG 6 CB 90.79 - und vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 B 2.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 B 2.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Geltendmachung von Verfahrensmängeln im

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 29.81
    Soweit in der Beschwerdeschrift ein Verfahrensmangel des Verwaltungsgerichts (Verletzung der Aufklärungspflicht, § 86 Abs. 1 VwGO) gerügt wird, ist das Rechtsmittel unzulässig, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - BVerwG 6 CB 90.79 - und vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 B 2.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 24.02.1981 - 6 B 24.81

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde in Kriegsdienstverweigerungssachen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 29.81
    Damit kann aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 24. Februar 1981 - BVerwG 6 B 24.81 -).
  • BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Würdigung von Bekundungen -

    Die Beschwerde ist unzulässig, soweit mit ihr Verfahrensmängel geltend gemacht werden; denn gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG können in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel allein mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden; auch eine Umdeutung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine Verfahrensrevision kommt nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 25. März 1968 - BVerwG 8 B 7.68 - [BVerwGE 29, 226 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 5] und Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 35] sowie aus jüngster Zeit Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 20.02.1984 - 6 B 10.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Soweit die Beschwerde mit dem Vortrag, das Verwältungsgericht habe mit seiner Befragung zur Problematik der Verteidigung in einem Ausrottungskrieg den Kläger angesichts seiner Intelligenz und seines Bildungsgrades überfordert, in Wahrheit einen Verfahrensmangel, nämlich die Verwendung eines insoweit untauglichen Beweismittels oder die unzulängliche Aufklärung des Sachverhalts, § 86 Abs. 1 VwGO, geltend macht, ist sie deshalb unzulässig, weil nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel ausschließlich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - m.Nachw.).
  • BVerwG, 25.02.1983 - 6 B 19.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Gehört er zum Verfahrensrecht, so wäre die Nichtzulassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 10.09.1982 - 6 B 52.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dies kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, weil nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in Wehrpflichtsachen Mängel des Verfahrens des Verwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht mit der Beschwerde gerügt werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - m. Nachw.).
  • BVerwG, 12.08.1982 - 6 B 63.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

    Falls mit der Beschwerde außerdem eine Verletzung der Pflicht des Gerichts gerügt werden sollte, in dem Urteil die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO), muß das Rechtsmittel ebenfalls aus formellen Gründen scheitern, da nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG Verfahrensmängel des Verwaltungsgerichts in Wehrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 29, 226; Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 29.01.1982 - 6 B 98.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Denn nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG können in Kriegsdienstverweigerungssachen Mängel des Verfahrens des Verwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 01.12.1981 - 6 B 66.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG können aber in Wehrpflichtsachen Mängel des Verfahrens nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht mit der Beschwerde gerügt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 04.11.1986 - 6 C 111.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der gerichtlichen

    Der Senat hat diese Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluß vom 14. Oktober 1983 - BVerwG 6 B 95.83 - als unzulässig verworfen, weil nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in der bis zum 31. Dezember 1983 gültigen Fassung in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden konnten (st. Rechtspr., vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - m. Nachw.); der Kläger sei in der dem angefochtenen Urteil beigefügten Rechtsmittelbelehrung zutreffend auf diese Spezialregelung hingewiesen worden.
  • BVerwG, 09.11.1982 - 6 B 92.82

    Rechtsmittel

    Gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG können in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel aber nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden; auch eine Umdeutung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine Verfahrensrevision kommt nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 200.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 39] und Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 29.10.1982 - 6 B 90.82

    Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel der Anerkennung als

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist einmal insoweit unzulässig, wie mit ihr - nämlich hinsichtlich des Verzichts des Gerichts auf die Hinzuziehung eines Urkundsbeamten als Protokollführer - Verfahrensmängel geltend gemacht werden; denn gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG können in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden; auch eine Umdeutung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine Verfahrensrevision kommt nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 200.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 39] und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 25.10.1982 - 6 B 87.82

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision bei Wehrpflichtsachen - Anforderungen an die

  • BVerwG, 13.10.1982 - 6 B 84.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.10.1982 - 6 CB 100.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.08.1982 - 6 B 70.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 12.08.1982 - 6 B 47.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmängel

  • BVerwG, 04.08.1982 - 6 B 46.82

    Anforderungen an eine Geltendmachung von Wehrpflichtsachen auf Grund von

  • BVerwG, 02.08.1982 - 6 B 44.82

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln in Wehrpflichtsachen - Die

  • BVerwG, 15.07.1982 - 6 B 55.82

    Entscheidung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer trotz

  • BVerwG, 15.07.1982 - 6 B 43.82

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerwG, 18.06.1982 - 6 B 49.82

    Divergenzrüge gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung des

  • BVerwG, 16.03.1982 - 6 B 17.82

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerwG, 19.02.1982 - 6 B 67.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.02.1982 - 6 B 106.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.01.1982 - 6 B 115.81

    Rüge von Verfahrensmängeln mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision - Rüge von

  • BVerwG, 04.12.1981 - 6 B 97.81

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln mit der Nichtzulassungsbeschwerde in einer

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83

    Befürwortung des Verteidigungskriegs durch einen Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 29.04.1983 - 6 B 41.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.01.1983 - 6 B 113.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.08.1982 - 6 B 67.82

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln in Wehrpflichtsachen - Die

  • BVerwG, 19.04.1982 - 6 B 33.82

    Vernehmung der für den Nachweis einer Gewissensentscheidung benannten Zeugen -

  • BVerwG, 29.01.1982 - 6 CB 145.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.10.1981 - 6 B 80.81

    Gerichtliche Aufklärungspflicht in Kriegsdienstverweigerungssachen - Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.09.1981 - 6 B 64.81

    Rüge von Mängeln des Verfahrens des Verwaltungsgerichts mit der Beschwerde in

  • BVerwG, 15.11.1983 - 6 B 104.83

    Zulässigkeit einer Rüge von Verfahrensmängeln im Rahmen der Beschwerde gegen die

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